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Das zweite Reinickendorfer Chausseehaus


Die hier verkürzt mit Berlin-Reinickendorfer Chaussee bezeichnete Kommunikation besaß nur zwei Chausseegeld-hebestellen, zuletzt gar nur eine derartige Einrichtung. Das verwundert insofern nicht, hatte doch die Chaussee von ihrem Beginn am Rosenthaler Tor in Berlin bis zu ihrer Einmündung in die Berlin-Strelitzer Chaussee in Höhe des 1 1/2 Meilensteines bei Dalldorf nur eine Länge von gut einer Meile.

Ursprünglich bestand die Absicht, zur Erhebung des Chausseegeldes "auf dem Gesundbrunnen" ein Lokal zu mieten und nur an dieser e i n e n Stelle das Geld für die Chausseebenutzung einzuziehen. Doch schnell wurde erkannt, dass viele Seitenwege ein Umfahren der Hebestelle ermöglicht hätten. Es wurde somit notwendig, das Chausseegeld an zwei Stellen zu erheben. Es war an die Standorte "Weichbildgrenze" Berlins, Gesundbrunnen, und Reinickendorf gedacht.

Die Königliche Regierung genehmigte, dass an jeder dieser beiden Stellen das Chausseegeld für die ganze Chausseestrecke erhoben wird. Die Höhe des Chausseegeldes erfolgte nach dem Tarif für die Staatschausseen und für eine Strecke von 1 1/4 Meilen. Die Erhebung gegen Quittung (Chausseezettel) erfolgte in der Weise, dass an der Hebestelle, die zuerst passiert wurde, das ganze Chausseegeld zu entrichten war. An der zweiten Hebestelle war dann bei Abgabe der Quittung freie Durchfahrt.

Das Gebäude für die Chausseegelderhebung zu Gesundbrunnen konnte am 14.11.1849 bezogen werden. Die Hebestelle in Reinickendorf verzögerte sich, weil der Landrat die Fortsetzung des Neubaus auf Antrag der Gemeinde Reinickendorf "inhibiert" (verboten) hatte. Der Teil des Hauses, der als Geschäftszimmer dienen sollte, war aber rechtzeitung am 15.11.1849 zum Beginn der Chausseegelderhebung fertig

Bis 1.4.1855 erfolgte die Chausseegelderhebung durch Beamte auf Rechnung der Stadtkommune. Die Chausseezettel war fortlaufend numeriert, den einzelnen Chausseeeinnehmern zugezählt und diesen wie bares Geld angerechnet. Bei einer Revision der Hebestelle mussten die Einnehmer entweder die Zettel oder das Bargeld vorlegen und an die Stadt-Hauptkasse einliefern. Dadurch konnte kein "Unterschleif" eintreten.
Die Einnahmen der Chaussee betrugen anfangs:

v. 15.11. - 31.12.1849 268 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. und
im ganzen Jahr 1850 2195 Rthlr. 13 Sgr. - Pf.

In den Folgejahren lag das vereinnahmte Chausseegeld
a) der Hebestelle Gesundbrunnen bei jährlich ca. 2200 Rthlr. und
b) der Hebestelle Reinickendorf bei jährlich ca. 1100 Rthlr.

Die Einnahmen wiesen eine steigende Tendenz aus. Daher wurde am 23./25.1.1855 der Kommunal-Beschluss gefasst, ab 1.4.1855 die beiden Hebestellen für die Dauer von drei Jahren zu verpachten. Für die Hebestelle Gesundbrunnen wurde der Pachtbetrag auf 2320 Rthlr. und für die in Reinickendorf auf 1345 Rthlr. jährlich festgelegt.

Die Gehaltsausgaben für die beiden städt. Chausseegelderheber und für die zwei Chausseewärter, die jeweils die Hälfte der ganzen Chaussee zu beaufsichtigen hatten, sind wie folgt überliefert:

v. 15.11. - 31.12.1849 201 Rthlr. 22 Sgr. - Pf. und
im ganzen Jahr 1850 1162 Rthlr. 22 Sgr. 4 Pf.

Nur auf die Einnehmer bezogen, erhielten diese durch die Stadtkommune für ihre Tätigkeit eine Besoldung von je 20 Rthlr. mtl.


Ein weiterer Nachweis über die beiden Hebestellen auf der „Communal-Chaussee von Berlin über Reinickendorf und den Gesundbrunnen nach der Berlin-Strelitzer Chaussee“ datiert vom 25.2.1851. Das Verzeichnis nennt für den Zeitpunkt „Anfang 1850“ eine Länge von 2268,5 Ruten, für den Beginn des Folgejahres weder Zu- noch Abgänge und besagt: „Chausseegeld für 1 Meile (auf zwei Hebestellen)“. Außerdem enthielt ein Schreiben v. 15.4.1850 den allgemeinen Hinweis auf das erhaltene Recht zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf der Strecke, ohne aber die Zahl der Hebestellen anzugeben. Auf dieses Schreiben ist unter der Reinickendorfer Hebestelle noch näher einzugehen.

Eine Hebestelle befand sich "zwischen Grenz- und Hochstr." (Badstraße 97) und damit von Berlin aus gesehen auf der linken Straßenseite etwa in Höhe des heutigen Bahnhofes Gesundbrunnen. Das Haus war bei der Landesfeuersozietät mit 2147 Rthlr. 10 Sgr. abgeschätzt und mit 1875 Rthlr. versichert.
Hier wurde nur im Zeitraum v. 15.11.1849 - 1.10.1861 Chausseegeld erhoben. Im letzten Kalenderjahr vor der Aufhebung der Chausseegelderhebung an dieser Stelle, also 1860, nahm die Stadt Berlin eine (unveränderte) Pacht von 2320 Rthlr. ein. Auf die Angabe von weiteren Einzelheiten im Zusammenhang mit dieser Hebestelle wird verzichtet.

Für die Reinickendorfer Hebestelle liegen zahlreiche Unterlagen für eine Chronik vor. Sie wurde am 15.11.1849 eröffnet. Zuvor befand sich das Gebäude im Oktober 1849 noch im „Weiterbau“.
Durch ein Schreiben v. 15.4.1850, von der Forst- und Ökonomie-Deputation des Magistrats über Landrat Scharnweber an die Königliche Regierung zu Potsdam gerichtet, ist der genaue Standort der Hebestelle bekannt. Das Haus befand sich bis zu seinem Abriss 1895 stets am östlichen Dorfausgang „auf einer Straßeninsel“ dort, wo auch die Wege nach Schönholz und Rosenthal abgingen.
In dem Schreiben ging es um zwei Punkte, und zwar:
1) Die Gemeinde Reinickendorf hatte einen früher nicht benutzten Feldweg geöffnet, durch den es möglich wurde, die Hebestelle ohne Chausseegeldzahlung zu umfahren. Die Deputation beantragte daher eine Schließung des Weges durch eine Barriere.
2) Die Lage des Chausseehauses machte es dem Chausseegeld-Einnehmer unmöglich, auf beiden Straßenseiten die Wagen gleichzeitig abzufertigen. Wurde ein Fuhrwerk auf einer Seite abgefertigt, fuhr das auf der anderen Seite ohne Zahlung durch. Abhilfe sollte eine Sperrung der Straße auf der dem Dorf abgewandten Seite bringen. Schließlich würde der Umweg für das Publikum aus Rosenthal nur etwa 10 Schritte bedeuten.
Beide Anliegen wurden abgelehnt. Am 4.1.1851 hatte die Königliche Regierung entschieden, dass „der fragliche Weg zur Tageszeit in der Regel offen gehalten“ werden soll. Dies war wohl nicht geschehen, so dass die Deputation des Magistrats am 26.3.1851 zur Entrichtung einer Strafe von 19 Talern belegt und zugleich eine weitere Strafe von 20 Talern angedroht wurde.

Der Magistrat berief sich auf die zeitliche Überschneidung von Briefen. Jedenfalls hatte die Stadt Berlin am 22.4.1851 einen Schlagbaum aufgestellt, wozu sich die Deputation für berechtigt hielt. Bei einer Überprüfung sei der Weg nur momentan gesperrt gewesen. Der Weg sollte ja auch nur „in der Regel“ geöffnet sein.
Es ist nicht anzunehmen, dass tatsächlich Strafen bezahlt wurden. Zudem wurde der Weg offensichtlich wieder gesperrt, wie wir weiter unten noch sehen werden.
Übrigens bestätigt in dem Schreiben v. 15.4.1850 die Formulierung „… welches unserer Chausseekasse bedeutenden Nachtheil bringt …“, dass zu dieser Zeit die Hebestelle direkt durch die Stadt Berlin betrieben, also noch nicht verpachtet wurde.

Die erste Pächterin der Reinickendorfer Chausseegeldhebestelle war eine Witwe namens Kalies. Sie führte die Hebestelle v. 1.4.1855 an für drei Jahre gegen eine Pacht von 1345 Taler pro Jahr. Die Namen der nachfolgenden Pächter sind in einer Aufstellung weiter unten aufgelistet. Auf sie wird näher eingegangen, soweit interessante Details dies begründen.
Erwähnt sei zunächst der der Witwe Kalies ab 1.4.1858 nachfolgende Pächter Schmidt. Er war zuvor Chausseegeld-Pächter zu Birkenhain bei Prenzlau. Er hatte die Reinickendorfer Hebestelle durch sein Meistgebot für drei Jahre bis 1.4. 1861 und anschließend noch für ein weiteres Jahr bis 1.4.1862 gepachtet. In letztere Periode fiel die Schließung der Hebestelle in der Badstraße am 1.10.1861. Das hatte zur Folge, dass seine Einnahmen durch jene Fuhrwerke stiegen, die die Chaussee vom Wedding kommend befuhren und nun erst in Reinickendorf Chausseegeld entrichten mussten.
Schmidt bot deshalb dem Magistrat an, ab 1.10.1861 einen zusätzlichen Pacht-Betrag von 350 Talern f. d. Z. bis 1.4.1862 zu entrichten. Auf dieses Angebot wurde eingegangen.

Für die Zeit v. 2.4.1862 - 2.4.1865 hatte Lachmund am 6.2.1862 einen Pachtvertrag unterschrieben, obwohl er auch als Pächter der Hebestelle zu Charlottenburg tätig war. Er konnte mithin die Reinickendorfer Hebestelle nicht selbst "verwerten" und einer Vertretung nicht die notwendige Aufmerksamkeit widmen. Der frühere Privatlehrer Wilhelm Sellmeier wollte daher in den Vertrag des Lachmund eintreten. Zwar lehnte die Stadtverordneten-Versammlung dies am 30.12.1862 ab, fand aber "nichts zu erinnern", wenn Sellmeier die Verwaltung für Rechnung des Lachmund führte. dies geschah dann auch.

Sellmeier war ab 2.4.1865 weiter in der Reinickendorfer Hebestelle tätig, obwohl offiziell der Posamentierwarenhändler Wolter von diesem Zeitpunkt an das Pachtverhältnis inne hatte.

Als dann für den Zeitraum v. 2.4.1868 bis 2.4.1871 die Pacht der Hebestelle wieder ausgeschrieben wurde, erhielt der Milchhändler Gustav Emil Boesel den Zuschlag. Sein Höchstgebot lag bei 3740 Talern. Doch Boesel trat "wegen eines Brustleidens" die Pacht nicht an.
Daraufhin erhielt der "bisherige Pächter" Wilhelm Sellmeier den Zuschlag. Sein Höchstgebot lag aber nur bei 3450 Talern. In einem Vermerk v. 28.12.1867 hieß es:
Übrigens ist Sellmeier der Versammlung als Pächter nicht bekannt. Diese hat am 15.12.1864 die Verpachtung an Wolter genehmigt. Letzterer gab dann zu Protokoll, daß er nicht für sich, sondern für Sellmeier geboten habe, und darauf hin wurde der Contract ohne Vorlage an die Versammlung über den Personenwechsel abgeschlossen.
Für Boesel blieb jedoch nichts anderes übrig, als in einem Protokoll v. 9.3.1868 seine Bereitschaft zu erklären, die Differenz zwischen seinem Gebot und dem des Sellmeier zu übernehmen. Sonst wäre er wohl nicht aus seiner Verpflichtung entlassen worden. Im Ergebnis zahlte er doch nicht die volle Differenz für drei Jahre. Vielmehr musste die Stadt Berlin eine Restschuld von immerhin 725 Talern 2 Silbergroschen und 9 Pfennigen auf das Konto für „unsichere Schulden“ buchen, weil Boesel zuletzt verschollen war. Vermutlich war er nach Amerika ausgewandert.

Als Sellmeier vorzeitig zum 1.10.1870 seinen Pachtvertrag kündigte, wurde die Hebestelle neu ausgeschrieben und ab 2.10.1870 an den Kaufmann Gustav Rausche zu Alt-Schöneberg No. 34 für drei Jahre verpachtet.

Blicken wir an dieser Stelle doch einmal auf die Höhe der Einnahmen, die der Pächter der Reinickendorfer Hebestelle überhaupt erzielen konnte. Sie betrugen:

Jan. 1871 270 Thlr. - Febr. 1871 286 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. - März 1871 324 Thlr 3 Sgr. 6 Pf.
Jan. 1872 305 Thlr. 15 Sgr. - Pf. - Febr. 1872 328 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. und
März 1872 365 Thlr. 15 Sgr. - Pf.

Bei dem Zeitraum Jan.-Mrz. handelte es sich um die „stillere“ Jahreszeit.

Probleme gab es erneut bei der Verpachtung der Hebestelle für die Zeitspanne v. 2.10.1873-2.10.1876.
Was war geschehen? Der Rentier Bernhard Schneider hatte ein Angebot in Höhe von 6800 Talern (!) abgegeben, der Restaurateur Kern ging gar noch 5 Taler über diesen Betrag hinaus. Die Stadtverordnetenversammlung willigte in die Verpachtung der Hebestelle an Schneider (!) ein.
Als jedoch dieser wie auch Kern merkten, dass die wirklichen Einnahmen weit unter ihren Geboten gelegen hätten, wollten beide die Pacht nicht antreten. Schneider bemerkte zudem, dass er ja auch nicht der eigentliche Höchstbietende war. Er sei auch in der Zwischenzeit ein anderes bedeutendes Engagement (Kauf eines Mühlengrundstücks) eingegangen und werde sich nicht am 2.4., mittags 12 Uhr, zum Übergabe-Termin einfinden.

Der Stadt blieb nichts anderes übrig, als den bisherigen Pächter Rausche um eine Verlängerung bis 1.11.1873 gegen Zahlung von 400 Taler Pacht zu bitten (zuletzt hatte er für Okt. d. J. 350 Taler bezahlt). Am 18.12.1873 wurde dann zudem genehmigt, dass die Hebestelle noch durch Rausche bis 1.4.1874 "in der bisherigen Weise" verwaltet wird.

Unverständlich ist, dass die Stadt Berlin überhaupt den Zuschlag an Schneider erteilt hatte. Sie hätte erkennen müssen, dass dieser als Pächter keinen Gewinn erzielen konnte.

Eine im September 1873 vorgenommene Ausschreibung blieb erfolglos. Schließlich war am 27.1.1874 ein neuer Termin, bei dem zwei Interessenten boten. Mit 5385 Talern war Alexander Krüger, Klempnermeister aus Martinickenfelde, der Höchstbietende. Er erhielt den Zuschlag f. d. Z. v. 1.4.1874-1.4.1876.
Doch Krüger beendete seinen Vertrag vorzeitig zum 1.1.1875, nachdem am 31.12.1874 die Chausseegeldpflicht auf den Staatschausseen entfiel.

Die Neuausschreibung zum 1.1.1875 zeigte am 4.12.1874, dass der Kaufmann Ernst Sens aus Berlin, Prenzlauer Str. 47, mit 5430 Talern das höchste Angebot abgab. Sens erklärte aber zugleich, das Gebot für den Chausseegeld-Pächter Gustav Rausche (!), Alt-Damm bei Stettin wohnhaft, abgegeben zu haben, und dass dieser in die Rechte und Pflichten eintreten würde. Damit wurde Rausche erneut Pächter der Reinickendorfer Hebestelle.

In der Folgezeit sollte dann der Kaufmann Gustav Rausche bis zum 1.4.1880 ununterbrochen Pächter der Reinickendorfer Hebestelle bleiben. Rausche zeigte sich bei seinem Vertrag f. d. Z. ab 1.4.1877 insofern als vorausdenkender Geschäftsmann, als er sich ein vorzeitiges Kündigungsrecht für den Zeitpunkt der Fertigstellung der Nordbahn sicherte. Er ging nämlich davon aus, dass die Eisenbahn seine Einnahmen schmälern würde. Prompt machte er zum 31.12.1877 von seinem Kündigungsrecht Gebrauch. Seine Erfolge waren:
Behalt der Pacht auch ab 1.1.1878 und Reduzierung der Pacht von 9335 auf 6030 Mark.
Während seiner Pachtzeit zahlte Rausche für die im Obergeschoß befindliche Wohnung eine Jahresmiete von 140 Mark.

Ein Streit, uns bereits aus den Jahren 1850/51 bekannt, sollte im Juni 1876 neu aufflammen. Wieder ging es um die Sperrung eines kurz vor dem Chausseehaus südlich um das Dorf herumführenden Feldweges, dessen Barriere der Reinickendorfer Amtsvorsteher Kuhn eigenmächtig entfernen ließ. Chausseehaus-Pächter Rausche merkte dies schnell durch fehlende Einnahmen und beklagte sich beim Berliner Magistrat. Dieser beschwerte sich wiederum mit Schreiben v. 30.10.1877 bei der Königlichen Regierung, Abt. des Innern. Man berief sich hierbei auf den Staatsvertrag v. 11.2./6.6.1851.
Allerdings scheiterte der Berliner Magistrat mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht am 19.9.1877 deswegen, weil die Klageschrift zu spät eingereicht wurde.

Die Königliche Regierung folgte nicht der Argumentation des Magistrats. Sie wollte vielmehr geklärt wissen, ob der fragliche Weg als öffentlich anzusehen sei. Diese Frage sollte das Gericht klären. Das geschah am 11.1.1879. Das Niederbarnimer Kreisblatt berichtete am 22.1.1879 wie folgt:
„Die seit Juni 1876 schwebende, bereits mehrfach in öffentlichen Blättern besprochene Verwaltungsstreitsache des Magistrats zu Berlin wider den Amtsvorsteher in Reinickendorf wegen Beseitigung der von dem Kläger unweit des Chausseehauses an der Einmündung des um den südlichen Theil des Dorfes führenden Weges in die Reinickendorfer Chaussee angebrachten Barriere ist am 11. d. M. vom Königlichen Ober-Verwaltungs-Gericht zu Gunsten des Beklagten entschieden worden. Die unausgesetzten Bemühungen des Reinickendorfer Amtsvorstehers, den Weg um das Dorf für den öffentlichen Verkehr frei zu machen, sind also doch schließlich mit Erfolg gekrönt worden“.

Am 26.4.1879 schrieb die Königliche Regierung wegen des Urteils erneut an den Landrat. Dem Brief entnehmen wir, das der bewusste Weg ursprünglich als Trift bestand und 1842 bei der Separation als Wirtschaftsweg ausgewiesen wurde. Scharnweber sollte sich über die Verkehrsbedeutung des Weges gutachterlich äußern, ja sogar über eine Verlegung der Hebestelle.
Das Ergebnis vorwegnehmend: Es blieb offensichtlich bei der Schließung des Weges und der Beibehaltung der Hebestelle.

Kommen wir auf den Pächter der Hebestelle, Rausche, zurück. Dieser versuchte mit Schreiben v. 3.3.1880, durch eine Petition sowohl eine Verlängerung seiner Pachtzeit als auch eine günstigere Pachthöhe zu erreichen. Rausche begründete dies damit, dass
A) die Einnahmen der Stelle durch die Nordbahn "gewaltig gelitten" hätten,
B) die Hebestelle seit einem Jahr nur 5000 Mark Pacht erzielte und
C) vier Kinder die Dr. Löwenbergsche höhere Schule in Gesundbrunnen besuchen würden.
Auch der Umfahrungsweg spielte weiter eine Rolle. Er hoffte auf eine Pachtverlängerung und -ermäßigung auf 5000 Mark. "Ich jedoch scheide, so sehr ich auch mein Privatvermögen im letzten Jahre geschmälert habe, in gedrückter Stimmung aus meinem 10jährigen Heim", so Rausche. Er schloss seinen Brief mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit der Prüfung des Zuschlages der hohen Behörde den "Dank der Familie ernten" würde.
Doch seine Eingabe blieb ohne Erfolg.

Mit Abstand die längste Zeit Pächter der Hebestelle war v. 1.4. 1880-31.3.1895 Wilhelm Krüger. Er zahlte im ersten Pachtjahr 7235 Mark und in den Folgejahren stets 7300 Mark/Jahr an Pacht. Krüger war bis 1.4.1880 Pächter der Hebestelle zu Martinickenfelde, jene Stelle, zu der Rausche vom genannten Zeitpunkt an wechselte.
Der Magistrat der Stadt Berlin mag zufrieden gewesen sein, in Krüger langfristig einen zuverlässigen Pächter gefunden zu haben. Allerdings gab die Stadtverordneten-Versammlung bereits im März 1887 ihr Einverständnis, dass „es der Stadtgemeinde Berlin freisteht, den Pachtvertrag behufs Beseitigung der Hebestelle auch während der Pachtzeit nach vorheriger dreimonatlicher Kündigung aufzuheben“.

Ein Blick in Adressbücher verrät, dass Wilhelm Krüger nicht im Chausseehaus wohnte und auch nicht als Chausseegeld-Erheber tätig war. Unter der Anschrift Dorfstr. 1 (1887) bzw. Hauptstr. 1 (ab 1888) wird bis 1895 ein Chausseegeld-Erheber namens Zielsdorf genannt.
Es war ein Montag, als endlich am 1.4.1895, mittags um 12 Uhr die Chausseegeldpflicht endete. Das Ereignis wurde sowohl vom Fotografen Meltzer (Provinzstr. 72) im Bild sowie von der örtlichen Zeitung, dem Generalanzeiger v. 2.4.1895, in einem ausführlichen Artikel festgehalten.


Mit der Aufhebung der Chausseegeld-Pflicht endete im gesamten späteren Bezirk Reinickendorf die Entrichtung einer Abgabe für die Benutzung einer Chaussee, nachdem dies ja bereits am 31.12.1874 auf den Staatschausseen der Fall war.

 

Das Reinickendorfer Chausseehaus

Auch im Bild festgehalten: Am 1.4.1895, mittags um 12 Uhr, wurden die Schlagbäume an der Hebestelle endgültig entfernt.

Die Pächter des zweiten Reinickendorfer Chausseehauses

Zeitraum Name/Beruf Pacht/Jahr Bemerkungen
15.11.1849 - 31.12.1850 Entfällt Entfällt Erhebung des Chausseegeldes
auf Rechnung der Stadtkommune.
01.01.1851 - 31.03.1860 ? ? Ab wann eine Verpachtung erfolgte,
ist nicht geklärt.
01.04.1860 - 01.04.1861 Schmidt ?  
01.04.1861 - 30.09.1861 Schmidt    
01.10.1861 - 01.04.1862 Schmidt ?
Mehrbetrag 350 T.
Schmidt verpflichtete sich, durch die
Schließung der Hebestelle Louisenbad
ab 01.10.1861 350 Taler mehr Pacht zu
zahlen. Ausschreibung zum 01.04.1862
beschlossen.
01.04.1862 (?) - 02.04.1865 Lachmund 2600 T. Ob Lachmund bereits Pächter ab 01.04.1862
war, ist nicht geklärt.
02.04.1865 - 02.04.1868 Wolter, Posamentier
Warenhändler
3065 T. Auf das Nachgebot des Rentiers Rohde
in Höhe von 3100 Talern wurde nicht eingegangen.
02.04.1868 - 02.04.1871 Sellmeier,
"bisheriger Pächter"
3450 T. Ursprüngliche Vergabe an den Milchhändler (später Rentier) Bösel für 3740 Taler. Dieser trat jedoch hiervon zurück und verpflichtete sich, die Pachtdifferenz von 3450 zu 3740 Talern zu übernehmen. Im Juli 1872 hatte Bösel noch eine Restschuld von 723 Talern 2 Silbergroschen und 9 Pfennigen, die die Stadt auf das Konto "unsichere Schulden" übernahm.
02.04.1871(?) - 02.10.1873 Gustav Rausche, Kaufmann 3720 T.,
für Sept. 1873 = 350 T.
Ursprünglich erhielt der Rentier Bernhard Schneider die Pacht f. d. Z. v. 02.10.1873 - 02.10.1876 für 6800 Taler, trat aber diese nicht an. Im Okt. 1873 wird Rausche als "bisheriger Pächter" genannt. Ob dieser bereits ab 2.10.1871 Pächter war, ist nicht eindeutig geklärt.

Am 27.09.1873 Ausschreibung f. d. Z. v. 01.11.1873 - 01.10.1876.
02.10.1873 - 01.04.1874(?) Gustav Rausche, Kaufmann 400 T. für Okt. Pacht ursprünglich bis 1.4.1876. Krüger kündigte aber vorzeitig zum 1.1.1875 wegen Beendigung der Chausseegeldpflicht auf Staatschausseen (31.12. 1874). Ihm wurden im Febr. 1875 vom schuldigen Pachtrest i. H. v. 91 Talern 7 Silbergr. u. 6 Pf. ein Betrag von 41 Talern 7 Silbergr.u. 6 Pf. erlassen.
01.04.1874  - 01.01.1875 Alexander Krüger, Klempnermeister 5385 T.  
01.01.1875 - 01.04.1876 Gustav Rausche, Kaufmann 5430 T. Auf das Kalenderjahr bezogen betrug die Pacht 4344 Taler.
01.04.1876 - 01.04.1877 Gustav Rausche, Kaufmann 9000 M. Ursprüngliche Verpachtung bis 1.4.1878. Wegen Eröffnung der Nordbahn hatte Rausche aber von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
01.04.1877 - 31.12.1877 Gustav Rausche, Kaufmann 9335 M.  
01.01.1878 - 31.12.1878 Gustav Rausche, Kaufmann 6030 M. Rausche hatte durch seine Kündigung letztendlich eine Pachtminderung erreicht.
01.01.1879 - 01.04.1880 Gustav Rausche, Kaufmann 7535,50 M. für den gesamten Zeitraum Jährlich weiter 6030 M., da jedoch längere Pachtzeit, erscheint der Betrag höher. Jährlicher Mietpreis der Wohnung 140 M., für den gesamten Zeitraum mithin 175 M. Rausches Petition v. Mrz. 1880 hinsichtlich einer Pacht über den 1.4.1880 hinaus zum unveränderten Preis blieb ohne Erfolg.
01.04.1880 - 01.04.1881 Wilhelm Krüger, Chausseegelderheber 7235 M. Krüger war bisher Pächter der Hebestelle zu Martinickenfelde. Der Pachtbetrag schloss die Wohnung im OG mit ein.
01.04.1881 - 01.04.1882 Wilhelm Krüger 7300 M. Es erfolgten jährliche Neuvergaben zu unveränderten Konditionen.
01.04.1882 - 01.04.1895 Wilhelm Krüger 7300 M.  

Gerhard Völzmann
Mitglied des Förderkreises für Bildung, Kultur und
internationale Beziehungen Reinickendorf e.V.

 

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