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Die Berlin-Reinickendorf-Dalldorfer Chaussee

Die Geschichte der Berlin-Reinickendorf-Dalldorfer Chaussee, im folgenden Text nur verkürzt als Berlin-Reinickendorfer Chaussee bezeichnet, ist durch teilweise identische Streckenführung eng mit der der Oranienburger Lehmbahn verbunden. Ein gewisser Zusammenhang besteht auch zur Berlin-Neustrelitzer Chaussee, weil durch ihre Entstehung und Wegführung der Ort Reinickendorf damals vom Durchgangsverkehr abgeschnitten wurde. Abhilfe entstand erst, als - nach langen Jahren - vom Rosenthaler Tor aus über Gesundbrunnen und Reinickendorf eine Chaussee angelegt wurde, die bei Dalldorf in die Berlin-Neustrelitzer Chaussee einmündete und deren Entwicklung wir nun betrachten.

Wann erste Aktivitäten zur Planung der Berlin-Reinickendorfer Chaussee begannen, ist nicht überliefert. Bekannt ist jedoch, dass bereits am 20.2.1822 die staatliche Genehmigung zur Anlage einer chaussierten Straße vom Rosenthaler Tor bis Reinickendorf erteilt wurde. Doch trotz vieler Bemühungen der Kommunalbehörden Berlins sollte es zunächst nicht gelingen, einen festen Weg anzulegen.

Am 11.7.1835, hatte sich die „Gemeine“ Reinickendorf unter Federführung ihres Schulzen Quilitz (richtig: Qualitz, der Verf.) an das Kabinett Seiner Majestät gewandt. Nachdem nämlich bekannt wurde, dass eine geplante neue Chaussee von Berlin nach Oranienburg nicht mehr - wie die Oranienburger Lehmbahn - über Reinickendorf führen sollte, befürchtete man erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Ort. Mit dem genannten Immediat-Gesuch erhoffte sich Quilitz, dass die projektierte Straße über Reinickendorf führen würde.
Das namens Sr. Excellenz durch Rother verfasste Antwortschreiben v. 17.8.1835 versprach eine nähere Prüfung. Doch er schrieb auch, dass überwiegende Gründe für eine Anbindung an die Berlin-Tegeler Chaussee in Höhe des heutigen Kurt-Schumacher-Platzes sprächen. Bei einer Führung der Chaussee über Reinickendorf würden zusätzliche Baukosten von 12000 - 15000 Talern entstehen, die die Ortschaft übernehmen müsste, weil eine Änderung lediglich im dortigen Interesse liege.
Reinickendorf wurde tatsächlich bei der Planung und dem Bau der Berlin-Neustrelitzer Chaussee nicht berücksichtigt.

Noch im gleichen Jahr wurden jedoch seitens der fiskalischen Behörden Berlins Vorbereitungen für eine Chaussierung getroffen. Landrat von Massow verhandelte mit den angrenzenden Gemeinden über verpflichtende Leistungen für den Fall, dass der Chausseebau zur Ausführung gelangen sollte. Doch der Vorgang wurde in der Folgezeit nicht weiter gefördert.

Am 12.8.1838 berichtete Landrat von Witzleben auf Anfrage des Königlichen Kammergerichts über die „Qualität“ der vom Rosenthaler Tor aus an dem Grundstück des Lohgerber-Meisters Pallavicini vorbeiführenden Straße, welche bei der Reinickendorfer Schäferei „in die von Reinickendorff nach dem Oranienburger Thore führende alte Lehmbahn fällt“.
Die Stellungnahme bezog sich darauf, wer für die Straße zum Unterhalt verpflichtet war, betraf also noch nicht die Anlage einer neuen Chaussee.
Von Witzleben hielt für unterhaltspflichtig:
1) auf der Strecke bis zur Grenze der Berliner Feldmark (bis zur sog. Grenzstr.) den Magistrat für die Berliner Ackerschaft,
2) von der Grenz- bis zur Pankstr. den Magistrat als Besitzer des Vorwerks Wedding,
3) von der Pankstr. bis zu den Panke-Brücken den Besitzer des Louisenbades (damals Tapezier Krakau jun.),
4) von den Panke-Brücken bis zur Reinickendorfer Feldmark (Bezeichnung Wallstr.) den Gutsbesitzer Griebenow als Besitzer des dortigen Heide-Anteils und
5) von der Reinickendorfer Grenze bis zur Lehmbahn die Gemeinde Reinickendorf.
Die beiden Panke-Brücken unterhielt der Königliche Domainen-Fiskus.

Allein die Badstraße war schon lange vorher ein leidiges Thema. 1819 wurde bereits beklagt, dass sie durch häufige Passagen von und nach Berlin ruiniert würde. 1820 folgte ein Beschluss, den Weg gerade zu legen und zu planieren. Später, 1823, war der Weg nach dem Gesundbrunnen in zwei geraden Linien angelegt, „ziemlich gut“ geebnet und mit Gräben eingefasst. Doch der Erfolg war nicht von Dauer. Schon im April 1828 verwies die Polizei auf das Erfordernis einer Instandsetzung der ausgefahrenen Landstraße. In der Badstraße, nahe Luisenbad und Panke-Brücke, bestand gar durch Wasserlöcher Lebensgefahr.
Eine schnelle Instandsetzung hielt gerade einmal ein Jahr. Langerhans, Pächter des Luisenbades, schlug zu dieser Zeit vor, „
… vom Rosenthaler Tor bis zur Pankebrücke (eine) Chaussee anzulegen, die sich gewiß hinreichend verzinsen würde …“

Durch Erlass v. 24.4.1841 forderte die Königliche Regierung zu Potsdam den Magistrat zu Berlin auf, den Versuch zu unternehmen, den Bau einer Chaussee durch Gründung einer Aktiengesellschaft zu erreichen. Als Folge dieser Anregung wurde ein Komitee eingerichtet, dem Theater-Inspektor Gropius, Baumeister Richter, Kaufmann Wilhelm Neumann und Gutsbesitzer Adolph Wollank angehörten. Sie waren Besitzer bedeutender Grundstücke am Weg vom Gesundbrunnen nach Reinickendorf, hatten das meiste Interesse an einer Chaussierung und sollten eine Aktiengesellschaft ins Leben rufen.
Der Magistrat unterstützte das Vorhaben und ließ durch Wegebaumeister Treplin einen Plan und einen Kostenanschlag erstellen. Ohne die beiden Brücken über die Panke und ohne Chausseegeldhebestellen ermittelte Treplin Kosten in Höhe von 45923 Rthlr. 9 Pf.

Nach dieser Vorlage waren schon bald von verschiedenen Seiten 30000 Rthlr. gezeichnet. Daraufhin erklärte sich auch die Stadtverordnetenversammlung am 28.3.1844 bereit, ebenfalls Aktien für 15000 Rthlr. zu zeichnen. Zudem wollte sie am Gesundbrunnen Terrain für ein Chausseehaus unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Weil auch der Staat eine Prämie versprochen hatte, schienen jetzt die Gesamtkosten fast gedeckt zu sein. Doch ein Bauanfang verzögerte sich weiter, weil das Komitee und die Aktienzeichner sich hinsichtlich des Chausseegeldes und der ihnen zu verleihenden Rechte keine Einigung mit der Königlichen Regierung erzielten.

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ür den Chausseebau sollte es dann im Jahre 1847 schon konkreter werden. Im Anhang an ein Schreiben an den Königlichen Wirklichen Geheimen Staats- und Finanzminister, von Düesberg, wurde am 30.4.1847 als Chausseebau-Projekt, dessen definitive Aufnahme resp. baldige Ausführung als gesichert gelten konnte, für welches jedoch die Staatsprämie noch nicht bewilligt war, genannt:
„…
5. Vom Rosenthaler Thore über Louisenbad
(Anmerkung: Gesundbrunnen) und Reinickendorf zur Berlin-Strelitzer Chaussee.
Länge nach Meilen: 1 1/8 Meilen.
Staatsprämien: s. 3000 thl pro Meile vorschießen.
Anschlagssumme: 43671 thl 17 sgr 4 pf.
Actien-Kapital etc.: 15000 thl giebt die Stadt Berlin zinslos, der Überschuß in Actien aufzubringen. Verhandlungen schweben“.

Durch die Ereignisse des 18.3.1848 wurde dann eine schnelle Entscheidung herbeigeführt. Die drückende Arbeitsnot machte es notwendig, unter allen Umständen Beschäftigung "für die arbeitende Klasse" zu schaffen und Arbeiter in Lohn und Brot zu versetzen, um sie von der Straße zu holen. Zu den Arbeitern zählten auch „die“ Rehberger.
Wenn nämlich in den Revolutionstagen in Berlin der Ruf „Die Rehberger kommen“ erscholl, so bedeutete dies stets blutigen Krawall. Namentlich ein gewisser „Lindenmüller“ wusste die in den Rehbergen mit dem Schippen von Sand beschäftigten Arbeiter in Tumulten gegen die Bürgerwehr einzusetzen. „Die Rehberger“ zerstreuten sich erst, als „Lindenmüller“ festgenommen wurde und ihm sodann eine Flucht nach Amerika gelang.

Jedenfalls beschloß die Stadtkommune am 3.6.1848, den Bau der Chaussee sofort in Angriff zu nehmen. Am 7.6.1848 konnte der Bau begonnen werden. Die spezielle Leitung übernahm Baumeister Richter unter der Oberaufsicht des Stadtbaurats. Zudem bildeten Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung ein Kuratorium für alle nicht rein technischen Angelegenheiten der Bauausführung.

In der Bauphase verlieh König Friedrich Wilhelm am 13.8.1849 durch Allerhöchsten Erlass die Befugnis zur Erhebung des Chausseegeldes auf der für Rechnung der Stadt Berlin erbauten Kunststraße vom Rosenthaler Thore bei Berlin über den Gesundbrunnen und Reinickendorf zum Anschlusse an die Berlin-Strelitzer Chaussee. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass die dem Chausseegeldtarife v. 29.2.1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee-Polizeivergehen Anwendung finden sollen.

Der Bau wurde indes mit allen Kräften gefördert und schritt so schnell voran, dass er gegen Ende des Jahres 1849 vollständig beendet war und dass ab 15.11.1849 Chausseegeld auf der ganzen Strecke erhoben werden konnte.
Die Fertigstellung der Chaussee ist auch durch einen Brief belegt, den Pfarrer Bellermann von der St. Pauls-Kirche 1849 verfasste. „
… Noch mehr aber wird dieser Ausbau zunehmen (hiermit war eine weitere Ansiedlung mit neuen Häusern und Bewohnern am Gesundbrunnen, insb. an der Badstr. gemeint, der Verf.), seit uns in diesem Jahre durch die väterliche Fürsorge der städtischen Behörden eine Chaussee vom Rosenthaler Thore hier her geschickt worden ist, welche einem lange und tief gefühlten Bedürfnisse der Bewohner dieser ganzen Gegend so wie der benachbarten Dörfer auf eine sehr erfreuliche Weise abhilft und allen daran liegenden Grundstücken einen höheren Wert verleiht“.

Die Baukosten erhöhten sich, weil nun doch entgegen ersten Planungen zwei Chausseegeldhebestellen errichtet wurden. Außerdem übernahm die Chaussee-Verwaltung den Umbau und künftigen Unterhalt der beiden Brücken über die Panke. Der Umbau erforderte zudem eine bedeutende Erhöhung des Weges zu den Brücken. Eigentlich war die Königliche Regierung für den Brückenbau zuständig. Sie zahlte eine Abfindungssumme von 1995 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf. an die Chaussee-Verwaltung.

Für die gesamte Chausseeanlage einschließlich der Hebestellen, der Panke-Brücken und des Aufwandes für Grundstückserwerb und -Entschädigung fielen bis Ende 1850 nach Abzug von 26 Rthlr. 20 Sgr. für Baumaterialveräußerungen Kosten in Höhe von 58755 Rthlr. 3 Sgr. 1 Pf. an. Bis 31.12.1852 erhöhten sich die Kosten noch auf 62460 Rthl. 1 Sgr. 4 Pf. Hierauf wurde von der Königlichen Regierung eine Staatsprämie von 10000 Rthlr. eingezahlt, zu der noch die bereits erwähnte Entschädigung für die beiden Panke-Brücken in Höhe von 1995 Rthlr. 23 Sgr. 6 Pf. hinzukam. Damit hatte die Stadt-Kommune für die Anlage der Chaussee bis Ende 1852 ein Kapital von 50464 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. aufgewandt. Ein Grund, dass der Chausseebau um 16537 Rthlr. 7 Pf. teurer als geplant wurde, waren hohe politisch bedingte Lohnsätze im Jahre 1848. Allein die Erdarbeiten verteuerten sich um 6000 Rthlr.

Abschließend sei hier erwähnt, dass v. 15.11.-31.12.1849 204 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. und im ganzen Jahr 1850 1727 Rthlr. 2 Sgr. 4 Pf. Unterhaltskosten anfielen.

Gerhard Völzmann
Mitglied des Förderkreises für Bildung, Kultur und
internationale Beziehungen Reinickendorf e.V.

 

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