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Die Oranienburger Lehmbahn
Die Wegstrecke von Berlin über Oranienburg nach Mecklenburg war bis zum beginnenden 19. Jahrhundert noch nicht zur Chaussee ausgebaut. Endlich, 1817, wurde vom Ministerium des Handels und der Gewerbe eine „Acta betreffend die kunstmäßige Verbesserung und Unterhaltung der Land- und Poststraße nach Hamburg im Regierungs-Bezirk Potsdam“ angelegt. Man beschäftigte sich nämlich mit der Richtung von neuen Kunststraßen, die von Berlin nach Hamburg und nach Stettin führen sollten. Richtung Stettin boten sich zwei Heerstraßen an: 1) Bernau, Neustadt-Eberswalde, Angermünde und Schwedt oder Stendelschen, Länge 20 ¼ Postmeilen und 2) Oranienburg, Zehdenik, Prenzlow und Löcknitz, Länge 22 ¾ Postmeilen. Die zweite Route bedeutete einen Umweg und erforderte eine Trockenlegung des Weges zwischen Oranienburg und Zehdenick. Zudem nutzte der größte Teil der Fuhrwerke aus der Uckermark den Weg über Neustadt-Eberswalde. Nicht zuletzt verfügte die Oranienburger Strecke nur über eine Meile Kunststraße (Berlin Richtung Tegel), während von Berlin über Werneuchen bis Leuenberg eine solche schon fast fertig war.
Gegen eine Chaussee von Berlin über Oranienburg, Ruppin und Perleberg nach Hamburg wurde in einem an den Staatskanzler gerichteten Schreiben v. 4.2.1817 festgestellt, dass „das Fuhrwerk von Berlin nach Hamburg, die Posten ausgenommen, nur unbedeutend ist, also noch in langer Zeit kein dringendes Bedürfnis eintritt, die jetzige ziemlich grade Straße über Fehrbellin in eine Kunststraße zu verwandeln, weil noch weit wichtigere Straßen einer Verbesserung bedürfen. Aus diesen Gründen wird es angemessen seyn, der Straße von Berlin nach Stettin über Neustadt Eberswalde den Vorzug zu geben“. In einem Schreiben v. 9.2.1817 nahm Landrat von Zieten (Wustrau) zum Kunststraßenbau Stellung. Interessant ist seine Bemerkung: „Die Kunststraßen sind Werke, welche der Staat wegen ihrer Kostbarkeit unstreitig nicht häufig verlangen kann…“ und weiter: „Es erscheint daher ein Haupterforderniß zu sein, die Zahl der Kunststraßen nicht unnötig zu vermehren…“ Dessen ungeachtet sprach sich von Zieten für eine Kunststraße von Berlin nach Oranienburg und weiter über Neuruppin nach Wusterhausen aus. Hinsichtlich Oranienburg wertete er die dahinter liegenden Provinzen und das Ausland. Zudem sah er die Geschäfte von Frachtfuhrleuten, die diese, von Hamburg und Wittstock kommend, durchaus auch in Neuruppin und Oranienburg machen würden. Von Zieten sah also nicht immer eine Notwendigkeit, Chausseen in gerader Linienführung zu planen.
Eytelwein vom Ministerium des Handels und der Gewerbe kommentierte dies jedoch in einem Vermerk v. 14.3.1817, dass die weniger wichtige Straße von hier (Berlin) nach Hamburg nicht in Arbeit genommen werden könne, bevor die bereits angefangenen sehr wichtigen Kunststraßen größtenteils vollendet seien. Hardenberg befürwortete in einem Schreiben v. 16.5.1817 an den Königl. Staats- und Finanzminister, Graf von Bülow, die Anlegung einer Kunststraße nach Stettin, sprach sich aber gegen die mindere Bedeutung einer solchen nach Hamburg aus. Er bat von Bülow um nochmalige Prüfung.
Eytelwein berichtete am 24.6.1817 der Königl. Regierung zu Potsdam über den Aufsatz des Landrates von Zieten und beschrieb dabei gar eine dritte Richtungs-Variante, und zwar über Charlottenburg, Spandau, Kremmen, Rathenow, Havelberg, Perleberg und Lenzen. Wichtiger als der Hinweis auf einen damit kürzesten Weg zur Elbe war wohl der, dass die Militär-Behörde eine „Berührung“ der Festung Spandau wünsche. Baubeamte sollten erforderliche Untersuchungen durchführen und ausführlich berichten.
Interessant war ein Schreiben des Regierungsrats Becker v. 19.8.1818, das dieser an das Ministerium für Handel und Gewerbe richtete. „Zu den beschwerlichsten Wegen gehört unstreitig die Straße von Berlin nach Oranienburg, welche von so außerordentlich sandigen Beschaffenheit ist, daß nur mit der größten Anstrengung des Zugviehes darauf fortzukommen ist“. So lautet der erste Satz des Briefes. Becker schlug vor, zunächst nur die Strecke bis Oranienburg abzugrenzen, „kunstmäßig“ einzuebnen und durch aufzubringenden Lehm und kieshaltigen Boden zu befestigen. Für den Fall einer späteren festeren Kunststraße sah er diese Maßnahme als gute Vorbereitung. Durch tätige Mitwirkung der angrenzenden Grundbesitzer und der Beteiligung des Staates erwartete Becker das „gemeinnützige Interesse“ zu einer Ausführung anzuregen. Beteiligten sich weitere Personen, die ein nahes Interesse an dem Weg hatten, an einer Instandsetzung der übrigen Teile des Weges, so brauchte nach Beckers Ansicht der Staat die nicht ausreichenden Kräfte nur leitend und nicht ausführend unterstützen. Ein solcher Vorschlag war bisher ohne Beispiel. Zur Umsetzung erbat der Regierungsrat ein Geldquantum von 8000 Talern. Er war überzeugt, „damit schon etwas sehr Vollständiges zu Stande zu bringen“.
Tatsächlich haben „Euer Excellenz mittelst verehrtesten Rescripts vom 8ten September v. J. (also 1818) sich dahin zu erklären geruht, zur Verbesserung des Weges zwischen Berlin und Oranienburg eine Summe von 8000 thl hergeben zu wollen“. So schrieb Becker am 6.4.1819 an das Handels-Ministerium und verwies darin auf Schwierigkeiten, die zwischen Wedding und Reinickendorf bestanden. Die Strecke war hier „vorzugsweise“ von sandiger Beschaffenheit. Dem Auge bot sich eine große Sandwüste, zu der auch das Militär durch seinen Artillerie-Übungsplatz beitrug. Allerdings war der Berliner Magistrat bemüht, für den Übungsplatz einen anderen Standort zu finden und die Gegend „wieder in Cultur zu setzen“.
Becker hätte wohl schon damals den Weg wegen besserer Beschaffenheit der Gegend lieber über (heutigen Kurt- Schumacher-Platz und) Dalldorf (Wittenau) Richtung Hermsdorf geführt. Doch er hielt sich an die Vorgaben, zu denen insbesondere der geradlinige Straßenverlauf gehörte. Am 7.6.1819 wurde ein Straßenverlauf zwischen Berlin und Oranienburg über Reinickendorf für den Fall genehmigt, „wenn die Verlagerung der Artillerie Übungen vom Wedding statt findet“. Gleichzeitig durfte über erste 4000 Taler verfügt werden.
Bereits im November 1819 konnte Regierungsrat Becker berichten, dass „im Allgemeinen“ die Arbeit zwischen Havelhausen und dem Sandkrug jenseits Hermsdorf ausgeführt war. Hierfür wurden die vorläufig bewilligten Kosten von 4000 Talern mit Ausnahme eines geringen „und zu verantwortenden Bestandes“ ausgegeben. In der genannten Länge (es waren 1 ¾ Meilen) wurde ein vollständiges Chaussee-Planum gefertigt. Auf die laufende Rute wurde im Durchschnitt eine halbe Schachtrute Lehm aufgetragen. Die Hälfte des Lehms wurde allerdings auf dem Bankett gelagert, weil sich dieser sonst zu sehr verflüssigt und nicht mit dem Sand vermischt hätte. Die Anfuhr des Lehms erfolgte unentgeltlich in großer Bereitwilligkeit durch die angrenzenden Gemeinden und Grundbesitzer. Regierungsrat Becker konnte sich bei weiterer Lehmanfuhr im Winter und Frühjahr, dann durchgängiger Bepflanzung und Durchführung der Arbeiten auf dem städt. Territorium eine Vollendung des Weges bis zum Sommer 1820 vorstellen. Dieser Wunsch sollte sich freilich nicht erfüllen.
Am 12.2.1820 schrieb der Berliner Magistrat wegen der Lehmchaussee an das Ministerium des Handels, Gewerbes und Bauwesens, wie es sich jetzt nannte. Er bot unentgeltliche 1000 Fuhren Lehm für jenen Streckenabschnitt an, der von der Tegelschen Chaussee durch städtische Grundstücke führte. Gleichzeitig beklagte man sich, dass der geplante Weg nur drei Ruten Breite, halb Lehm, halb „Sandung“, und auf beiden Seiten Pyramiden-Pappeln erhalten sollte. Der Magistrat verlangte eine Breite von 4-5 Ruten. Auf einer nur drei Ruten breiten Straße könnten kaum zwei Heu- oder Frachtwagen ausbiegen, wenn die Bäume erst herangewachsen seien. Unangenehmste Kollisionen wären unvermeidbar, zumal das Militär hier auch Übungen und Truppenaufmärsche vornehme. Der Magistrat forderte, zumindest den Sandweg 3 Ruten breiter anzulegen, besser noch 15 Fuß an jeder Seite des Lehmweges zuzugeben und die Pappeln erst hier zu pflanzen. Fast schon eine Drohung bedeutete der letzte Satz: „Wir glauben nicht, daß es des Königs Majestät genehm sein würde, diese vom Militair so häufig benutzte Straße so schmal anzulegen …“
Zwischenzeitlich erhielt Bau-Inspektor Kiesling am 21.2.1820 einen Brief des Regierungsbaurats Becker, eine „Ausmittlung“ zwecks Anlage einer Kunststraße von Berlin nach Hamburg vorzunehmen. Wie bereits weiter oben erwähnt, waren drei Richtungen alternativ in der Überlegung, und zwar 1) von Berlin über Oranienburg, Nassenheide, Grieben, Herzberg und Neu-Ruppin, und von hier über Wildberg nach Wusterhausen/Dosse zur jetzigen Poststraße daselbst, 2) von Berlin längs der jetzigen Poststraße über Tegel, Hennigsdorf, über Cremmen oder auch Bötzow nach Fehrbellin und von hier über Wusterhausen/Dosse, Kyritz, Perleberg und Lenzen zur mecklenburgischen Grenze, 3) von Berlin über Spandow, quer durch das Havelland nach Rathenow, von hier im Bezirk der Königlichen Regierung in Magdeburg bis Havelberg, ferner im diesseitigen Bezirk über Wilsnack, Perleberg, Lenzen bis zur Grenze.
Doch zurück zur Straßenbreite der Oranienburger Lehmbahn. Mit Schreiben v. 22.3.1820 drückte Regierungsrat Becker gegenüber dem Ministerium sein Befremden über das „Benehmen“ des Magistrats aus. Er verwies darauf, dass jede überflüssige Erweiterung der Wegbreite die Kosten der Anlage und insbesondere die künftigen Unter-haltungskosten erhöht. Der Magistrat habe zudem die Breite der Tegeler Chaussee mit 36 Fuß falsch angegeben. Tatsächlich seien es nur 30 Fuß. Ausführlich berichtete Becker dann, dass der Magistrat rechtzeitig über die Planungen informiert wurde, ohne dass dieser Einwendungen erhob. „Euer Excellenz“ (gemeint war das Ministerium) wurde von Becker gebeten, den Magistrat zur Mäßigung aufzurufen, um die „Beförderung allgemeiner Zwecke“ nicht zu stören. Das Schreiben brachte erhebliche Spannungen zwischen der Königlichen Regierung und dem Berliner Magistrat zum Ausdruck.
Viel Arbeit steckte in einem Schreiben v. 31.3.1821, welches Becker dann an „Ew. Königl. Hohes Ministerium des Handels“ richtete. Das Schreiben hatte einen Umfang von 5 Seiten! Die wohl wichtigste Aussage lautete: „Die Herstellung der Straße zwischen Berlin und Oranienburg ist jetzt in der Hauptsache, und bis auf einige noch zurückgebliebenen Arbeiten, die jedoch in diesem Frühjahr werden nachgeholt werden, vollendet“.

Gerhard Völzmann Mitglied des Förderkreises für Bildung, Kultur und internationale Beziehungen Reinickendorf e.V.
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